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VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Kabelanschlussinhaber; Teilnehmerentgelt; Hemmung der Verjährung; Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Das Bundesverfassungsgericht hat trotz der nicht ausreichenden gesetzlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt in den geförderten Programmen die weitere Anwendbarkeit der Regelungen - auch vor dem Hintergrund der relativ geringen finanziellen Belastung für die Teilnehmer - für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2008 ausdrücklich bestätigt (BVerfG vom 26.10.2005 BVerfGE 114, 371/394 f.).Grundsätzlich waren die Inhaber des Kabelanschlusses bei Kabelanlagen der Deutschen Telekom AG nach dem Wegfall der Medienbetriebsgesellschaften, durch den die früheren Vereinbarungen hinfällig wurden (vgl. BVerfG vom 26.10.2005, a.a.O., S. 375), verpflichtet, mit der Beklagten eine Vereinbarung zur Erhebung des Teilnehmerentgelts zu schließen (Art. 33 Abs. 3 BayMG a.F.).
Der Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn die Bürger eines Landes durch ein Landesgesetz anders behandelt werden als die Bürger eines anderen Landes, für das kein entsprechendes oder ein abweichendes Landesgesetz erlassen worden ist (BVerfG vom 26.10.2005, a.a.O., S. 383).
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvR 3332/08
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Zwar dürfen die Anforderungen an die Erfolgsausichten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt BVerfG vom 24.6.2010 Az. 1 BvR 3332/08 ) nicht überspannt werden. - VGH Bayern, 26.06.2006 - 7 BV 04.2293
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Damit kann die Beklagte, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, vor dem 31. Dezember 2008 entstandene Entgeltansprüche nach wie vor geltend machen (BayVGH vom 19.6.2006 Az. 7 BV 05.473 und vom 26.6.2006 Az. 7 BV 04.2293 ). - VGH Bayern, 31.03.2008 - 7 ZB 07.1327
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Das Verwaltungsgericht hat in seinem angegriffenen Beschluss auch zutreffend dargelegt, dass durch den Erlass des Leistungsbescheids die Verjährung gehemmt wurde (Art. 96 Satz 1 i.V.m. Art. 53 Abs. 1 BayVwVfG; vgl. hierzu auch BayVGH vom 31.3.2008 Az. 7 ZB 07.1327 ). - VGH Bayern, 19.06.2006 - 7 BV 05.473
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Damit kann die Beklagte, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, vor dem 31. Dezember 2008 entstandene Entgeltansprüche nach wie vor geltend machen (BayVGH vom 19.6.2006 Az. 7 BV 05.473 und vom 26.6.2006 Az. 7 BV 04.2293 ).
- VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.01897
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung; Verwirkung; Höhe der …
Damit konnte die Beklagte vor dem 31. Dezember 2008 entstandene Entgeltansprüche nach wie vor geltend machen (so auch BayVGH vom 19.6.2006 und vom 26.6.2006, a.a.O., vom 2.9.2010, Az.: 7 C 10.1737, juris). - VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.01111
Teilnehmerentgelte für Kabelanschluss
Dem widersprach die Beklagte mit Schreiben vom 20. September 2010 und übersandte mit Schreiben vom 29. September 2010 eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2010 (7 C 10.1737), in der sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter anderem mit Verjährung und Verwirkung befasst.